Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt alle Aspekte eines Arbeitsverhältnisses. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gilt es hier einiges zu beachten:


FÜR ARBEITGEBER

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Um Meinungsverschiedenheiten mit Arbeitnehmern vorzubeugen, sollte ein Arbeitsvertrag alle relevanten Fragen klären. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Tätigkeit des Arbeitnehmers, Versetzungsmöglichkeiten oder Weisungsrechte des Arbeitgebers. Erfüllen Arbeitsverträge zudem nicht bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, machen sich Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Eine Übersicht über die geforderten Bestandteile eines Arbeitsvertrags finden Sie hier.

Doch die Berücksichtigung dieser Vorgaben alleine schützt nicht vor Problemen. Vielmehr müssen Vertragsklauseln verständlich und rechtssicher formuliert sein, um im Rechtsfall die strenge Prüfung des Arbeitsrichters zu bestehen. Passieren bei der Formulierung Fehler, können ganze Regelungen unwirksam werden, auch wenn möglicherweise nur ein Satz nicht rechtssicher formuliert ist. Sind dabei wesentliche Teile des Vertrages betroffen, kann dies sogar zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und somit zu weiteren Streitigkeiten führen. Besonders abzuraten ist von Musterverträgen, da sie individuelle Bedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigen.

Damit Sie Schwierigkeiten von vornherein vermeiden, unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung maßgeschneiderter Arbeitsverträge, die das jeweilige Arbeitsverhältnis im Sinne aller Beteiligten bestmöglich regeln.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

In Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Anweisungen, die dieser ausführen muss. Allerdings sind nicht alle Weisungen wirksam, sondern nur solche, die mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar sind.

Oftmals wissen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer, wie weit die Weisungsrechte im konkreten Fall gehen. Die gesetzliche Regelung ist hier kompliziert und eine Pauschalaussage nicht zu machen, zumal laut Gesetz der Arbeitgeber Rücksicht auf Behinderungen und Belange des Arbeitnehmers nehmen soll. Auch bezüglich der Ordnung und des Verhaltens von Arbeitnehmern im Betrieb entscheidet bei Streitigkeiten immer der Blick auf den jeweiligen Einzelfall.

Wichtig ist daher, besonders die Regelungen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers klar und verständlich zu formulieren sowie diese auf die Bedürfnisse des jeweiligen Arbeitsverhältnisses abzustimmen. Gerne helfe ich Ihnen dabei.


FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER

Beratung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Oftmals entstehen im laufenden Arbeitsverhältnis Meinungsverschiedenheiten, weil beide Vertragsparteien nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Der Grund: Viele Arbeitsverträge enthalten verwirrende Formulierungen und versäumen die Klärung der wirklich relevanten Fragen.

Im Alltag entstehen so leicht Reibereien, beispielsweise bei Unklarheiten über Urlaubstage, Arbeitszeiten oder die Vergütung von Überstunden. Die Praxis zeigt, dass viele Streitigkeiten zügig enden, wenn möglichst frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch genommen wird. In Streitfällen kläre ich darum für Sie die genaue Sach- und Rechtslage und lote Möglichkeiten und Grenzen aus.

Vertretung im arbeitsgerichtlichen Prozess

Ist eine Schlichtung oder Einigung im außergerichtlichen Bereich nicht möglich, bedarf es einer gerichtlichen Klärung. Im arbeitsgerichtlichen Prozess muss der Sachverhalt aufbereitet und detailliert mit den entsprechenden Beweisen vorgelegt werden. Das Arbeitsgericht bestimmt hierfür einen ersten Termin, den sogenannten Gütetermin. Lässt sich ein Streit bei dieser Zusammenkunft nicht beilegen, folgt die Festlegung des sogenannten Kammertermins vor Gericht.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich muss gegen eine Kündigung binnen drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden, da sonst die Kündigung alleine aufgrund des Fristablaufes wirksam wird.


Inhalt eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens enthalten:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  3. Dauer des Arbeitsverhältnisses (nur bei befristeten Arbeitsverträgen)
  4. Arbeitsort oder Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
  5. Kurze Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
  6. Zusammensetzung und Höhe der Vergütung einschließlich Zuschlägen, Prämien etc. sowie andere Bestandteile der Vergütung und deren Fälligkeit, z.B. Gutscheine oder sonstige Sachleistungen
  7. Arbeitszeit
  8. Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes
  9. Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
  10. Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, falls diese Anwendung finden
  11. Hinweis, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet (nur bei geringfügig Beschäftigten)


    Bei Arbeitnehmern, die ihre Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen, müssen folgende, zusätzliche Angaben im Arbeitsvertrag enthalten sein:

  12. Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit
  13. Währungen, in denen Vergütung gezahlt wird
  14. Zusätzliche Vergütungen sowie Sachleistungen, die mit dem Auslandsaufenthalt verbunden sind
  15. Vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers